Samenvatting
Am 1. April 2005 trat das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) in Kraft und findet mittlerweile in allen maßgebenden europäischen Staaten mit befahrbaren Binnenwasserstraßen und darüber hinaus Anwendung. Dem Inkrafttreten gingen diverse Rechtsvereinheitlichungsbemühungen seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts vorab, die schlussendlich zur Unterzeichnung dieses für die Binnenschifffahrt als internationaler Verkehrsträger bedeutende Übereinkommen führten. Das Übereinkommen ließ sich von Einflüssen aus dem Landrecht, sowie dem maritimen Recht inspirieren und stellt eine Symbiose der diversen nationalen und internationalen Transportrechtssysteme dar. Das Zustandekommen des Übereinkommens verlief parallel zur Realisierung einer Wasserstraßenverbindung zwischen den beiden großen europäischen Flüssen, Rhein und Donau, womit ein einzigartiges Momentum in Richtung einer weitgreifenden Rechtsvereinheitlichung geschaffen wurde. Im Interesse der Rechtspraxis und der zukünftigen autonomen Interpretation des Übereinkommens wurden die Verhandlungen, die zu dessen Zustandekommen geführt haben, dokumentiert. Mannheimer Preis für Binnenschifffahrtsrecht Over de auteur Mr. Theresia Hacksteiner *Secretary General European Barge Union - Union Européene de la Navigation Fluviale *Secretary General IVR International Association representing the inland navigation and insurance industry